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BAG, 28.11.1978 - 6 ABR 101/77 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Teilnahme - Gesamtbetriebsratsmitlied - Gesamtbetriebsrat - Betriebsversammlung - Öffentlichkeit - Nichtöffentlichkeit
Verfahrensgang
- LAG Freiburg, 16.08.1977 - 11 TaBV 1/77
- BAG, 28.11.1978 - 6 ABR 101/77
Papierfundstellen
- VersR 1979, 924
- BB 1979, 988
- DB 1979, 1185
Wird zitiert von ... (2)
- BAG, 12.12.2023 - 7 ABR 23/22
Gesamtschwerbehindertenvertretung - erstrecktes Mandat
Der grundsätzlich innerbetriebliche Charakter der Versammlungen erfordert es nicht, betriebsfremde Personen ausnahmslos von der Teilnahme auszuschließen (vgl. BAG 28. November 1978 - 6 ABR 101/77 - zu II 3 b der Gründe; Richardi/Annuß BetrVG 17. Aufl. § 42 Rn. 34; sa. Lunk Die Betriebsversammlung - das Mitgliederorgan des Belegschaftsverbandes S. 197) . - BVerwG, 06.09.1984 - 6 P 17.82
Personalvertretung - Personalversammlung - Hinzuziehung Sachkundiger Personen - …
Im Interesse der Offenheit und Sachlichkeit des Gedankenaustausches unter den Beschäftigten sind deswegen nicht nur dienststellenfremde, insbesondere politische Einflußnahmen von ihr fernzuhalten, sondern ist sie auch unter Ausschluß der Öffentlichkeit durchzuführen (vgl. zu den entsprechenden Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes über Betriebsversammlungen: SAG, Beschlüsse vom 13. September 1977 - 1 ABR 67/75 - <BAG 29, 281 = AP Nr. 1 zu § 42 BetrVG 1972> und vom 28. November 1978 - 6 ABR 101/77 - ).